Spitex kostet wenig und bewirkt viel
Der Anteil von Spitex an den Kosten der obligatorischen Krankenversicherung beträgt nur rund zwei Prozent.
Eine Fachperson der Spitex klärt den genauen Bedarf an Pflege- und Hilfsleistungen fest. Nach der Abklärung verordnet der Hausarzt oder die Hausärztin nach Einschätzung der Pflegefachperson die notwendigen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen.
Die ambulante Akut- und Übergangspflege kann nur von einem Spitalarzt nach einem stationären Aufenthalt für maximal 14 Tage verordnet werden.
Pflegerische Leistungen gemäss KLV
Die pflegerischen Leistungen verrechnen wir in 5-Minuten-Einheiten, wobei eine Mindest-Einsatzzeit von 10 Minuten gilt. Angebrochene Einheiten werden aufgerundet.
Sofern die Vollkosten nicht überschritten werden, beträgt die Patientenbeteiligung Fr. 15.35 pro Einsatztag. Diese Beteiligung wird den Klienten zusammen mit allfälligen weiteren nicht-kassenpflichtigen Leistungen (z.B. Hauswirtschaft, Mahlzeitendienst, div. Hilfsmaterial) in Rechnung gestellt.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Die hauswirtschaftlichen Leistungen verrechnen wir in 15-Minuten-Einheiten. Angebrochene Einheiten werden aufgerundet. Diese Leistungen werden von der Grundversicherung nicht übernommen und den Klienten direkt in Rechnung gestellt.
Falls eine Zusatzversicherung bei einer Krankenkasse abgeschlossen wurde, ist vorgängig abzuklären, ob und in welchem Rahmen die hauswirtschaftlichen Leistungen übernommen werden.
Sämtliche aktuellen Tarife finden Sie um Downloadbereich auf dieser Seite.